Staatlich geprüfte Dorfhelferin/staatlich geprüfter Dorfhelfer

Berufliche Vorbildung

Erfolgreiche Abschlussprüfung in der Hauswirtschaft

Fortbildungsgang und –dauer

  • Der dreisemestrige Studiengang an der Landwirtschaftsschule Abteilung Hauswirtschaft beginnt jeweils Anfang November und endet im März des übernächsten Jahres.
  • Die Fachschulen für Dorfhelferinnen und Dorfhelfer beginnen im April und enden im nächsten Jahr im März.

Unterrichtsfächer

Allgemeinbildende Fächer

  • Religion
  • Rhetorik und Geschäftsführung

Haushalt und Familie

  • Erziehung und Familienbetreuung
  • Ernährung und Gesundheit
  • Haushaltsführung und Finanzwesen
  • Markt und Verbraucher
  • Nutz- und Wohngarten
  • Nahrungszubereitung
  • Haus- und Textilarbeit

Landwirtschaft

  • Grundlagen der landwirtschaftlichen Betriebsführung und Tierhaltung
  • Betriebs- und Haushaltsbuchführung
  • Steuerfragen

Seminare und Übungen

  • Praktische Haushaltsführung
  • Haushaltstechnisches Seminar

Zulassungsvoraussetzungen zur staatlichen Schulschlussprüfung

  • Besuch des Grundlehrgangs in tierischer Erzeugung
  • Erfolgreicher Besuch des dreisemestrigen Studiengangs der Landwirtschaftsschule, Abteilung Hauswirtschaft, Fachgebiet Haushalt und Familie
  • Erfolgreicher Besuch des ersten Semesters der Dorfhelferinnenschule.

Berufliche Einsatzmöglichkeiten

Die staatlich geprüfte Dorfhelferin oder der staatlich geprüfte Dorfhelfer vertritt die Hausfrau und Mutter in ländlichen Haushalten und im landwirtschaftlichen Betrieb, wenn diese durch Krankheit, Unfall und ähnliche Notfälle nicht mehr in der Lage ist, ihre Familie zu versorgen und betriebliche Aufgaben zu erfüllen.

Die Dorfhelferin und der Dorfhelfer muss deshalb die Befähigung besitzen, fremde landwirtschaftliche Haushalte in ihrer sozialen und wirtschaftlichen Struktur zu erkennen und die daraus erwachsenden Aufgaben in der Haushaltsplanung und Familienversorgung sowie im erzieherischen und pflegerischen Bereich selbstverantwortlich zu erledigen. Außerdem muss sie/er die Aufgaben der Bäuerin im landwirtschaftlichen Betrieb übernehmen.

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