Information zur Ausbildung

Ausbildung

Die Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten in der Hauswirtschaft. Nach dem erfolgreichen Besuch der BFS sollen die Schülerinnen und Schüler fähig sein, in Familien- und Betriebshaushalten selbstständig zu arbeiten.

Die BFS besitzt moderne und zweckmäßig eingerichtete Schulküchen, Handarbeits- und Hauspflegeräume und betreibt einen großen Schul- und Kräutergarten.

Im ersten Schuljahr findet ein 14-tägiges Betriebspraktikum statt, im zweiten und dritten Schuljahr arbeiten die Auszubildenden einmal wöchentlich in einem Familienhaushalt bzw. einem Großbetriebshaushalt. Sie sollen hier die in der Schule erlernten Fähigkeiten und Fertigkeiten anwenden, üben und vertiefen.

Die Möglichkeit einer Verkürzung der Ausbildung auf zwei Jahre für Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Schulabschluss ist möglich. Neuerungen in der Berufsausbildung ergeben sich insbesondere durch eine Flexibilisierung der Stundentafel. In den Jahrgangsstufen 11 und 12 sind Wahlbausteine aus sechs Bereichen vorgesehen, die je nach den Bedürfnissen der Region flexibel gesetzt werden können, zum Beispiel Gastronomie und Tourismus oder die Grundversorgung und Betreuung alter Menschen, Behinderter, Jugendlicher oder Kinder.

Durch die Neuregelung der hauswirtschaflichen Berufsausbildung soll verdeutlicht werden, dass der Wirkungskreis der/s Hauswirtschafter/in längst nicht mehr auf den häuslichen Bereich beschränkt ist. Die neue Berufsbezeichnung ist der modernen Arbeitswelt angepasst und zeigt, dass sich die Schwerpunkte in der Hauswirtschaft teilweise verschoben haben. Die künftigen Hauswirtschafter/innen werden so ausgebildet, dass sie nicht nur in Groß- und Privathaushalten arbeiten können, sondern auch in der Gastronomie und Hotellerie oder im Fremdenverkehrsbereich. Dazu kommt die wachsende Bedeutung der Betreuung alter bzw. junger Menschen. Letztlich ist es das Ziel der Neuordnung, das Berufsfeld der Hauswirtschafterin durch die breitere Ausrichtung der Ausbildung attraktiver zu gestalten und die Chancen für Absolventinnen und Absolventen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern

Aufnahmevoraussetzung

  • Beendigte Vollzeitschulpflicht (Mittelschule, Realschule)
  • Erstbelehrung nach IfSG

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