abgeschlossene Berufsausbildung in einem einschlägigen Beruf, z.B. Hauswirtschafter/in, Kinderpfleger/in, Sozialbetreuer/in
oder
abgeschlossene Berufsausbildung und 1 Jahr einschlägige Tätigkeit
oder
eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit in einem für die Arbeit in der Familienpflege förderlichen Aufgabengebiet
oder
3 Jahre Führung eines Familienhaushaltes
Fortbildungsgang und –dauer
18 Monate Vollzeitunterricht an einer Fachschule für Familienpflege und 6 Monate Berufspraktikum
oder
30 Monate berufsbegleitender Unterricht an einer Fachschule für Familienpflege neben der
Tätigkeit in der Familienpflege
Führung eines Familienhaushaltes
regelmäßigen Versorgung einer ständig pflegebedürftigen Person und
12 Monate Berufspraktikum
Prüfung
Prüfung zum/zur Familienpfleger/in
Berufliche Einsatzmöglichkeiten
in Familien
selbständige und verantwortliche Vertretung/Unterstützung der Mutter oder des Vaters bei hauswirtschaftlichen, erzieherischen und pflegerischen Aufgaben
zeitweise Betreuung und Pflege hilfebedürftiger Menschen
in sozialen Einrichtungen
Kinder- und Jugendarbeit
pädagogische Familienhilfe
Sozialstationen
Rehabilitation
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