Familienpflegerin / Familienpfleger

Berufliche Vorbildung

  • abgeschlossene Berufsausbildung in einem einschlägigen Beruf, z.B. Hauswirtschafter/in, Kinderpfleger/in, Sozialbetreuer/in

oder

  • abgeschlossene Berufsausbildung und 1 Jahr einschlägige Tätigkeit

oder

  • eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit in einem für die Arbeit in der Familienpflege förderlichen Aufgabengebiet

oder

  • 3 Jahre Führung eines Familienhaushaltes

Fortbildungsgang und –dauer

  • 18 Monate Vollzeitunterricht an einer Fachschule für Familienpflege und 6 Monate Berufspraktikum

oder

  • 30 Monate berufsbegleitender Unterricht an einer Fachschule für Familienpflege neben der
    • Tätigkeit in der Familienpflege
    • Führung eines Familienhaushaltes
    • regelmäßigen Versorgung einer ständig pflegebedürftigen Person und
  • 12 Monate Berufspraktikum

Prüfung

Prüfung zum/zur Familienpfleger/in

Berufliche Einsatzmöglichkeiten

in Familien

  • selbständige und verantwortliche Vertretung/Unterstützung der Mutter oder des Vaters bei hauswirtschaftlichen, erzieherischen und pflegerischen Aufgaben
  • zeitweise Betreuung und Pflege hilfebedürftiger Menschen

in sozialen Einrichtungen

  • Kinder- und Jugendarbeit
  • pädagogische Familienhilfe
  • Sozialstationen
  • Rehabilitation

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